U Untersuchungen

U2 – Neugeborenen-Basisuntersuchung

U2 ist die erste vollständige körperliche Untersuchung des Neugeborenen durch einen Kinderarzt und wird zwischen dem 3. und 10. Lebenstag durchgeführt. Neben der Geburtsklinik kann die Untersuchung auch gerne in unserer Praxis erfolgen.
Das Neugeborene bekommt noch einmal Vitamin-K-Tropfen für die Blutgerinnung.
Bei einer ausführlichen Beratung der Eltern werden die Themen „Stillen oder Flaschennahrung“, „Vorbeugung von plötzlichem Kindstod“, „Vorbeugung von Rachitis mit Vitamin D und Karies mit Fluoriden“ angesprochen.
Wir werden bei Kindern mit erhöhtem Risiko für Hüftfehlbildungen mithilfe einer Ultraschalluntersuchung die Hüften überprüfen.
Um angeborene Stoffwechselerkrankungen und Endokrinopathien frühzeitig zu erkennen, führen wir eine Blutentnahme für Neugeborenenscreening durch.
Bei der Vorsorgeuntersuchung wird Pulsoxymetrie-Screening mittels eines Lichtsensors an einem Fuß bestimmt

U3 – dritte Vorsorge

Die dritte Vorsorgeuntersuchung ist zwischen der 4. und 5. Lebenswoche fällig.
Bei der Vorsorge überprüfen wir gründlich die Körperfunktionen, das Hörvermögen, die Augen und die angeborenen Reflexe.
Wir untersuchen mithilfe einer Ultraschalluntersuchung die Hüften auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen.
Wir erkundigen uns über das allgemeine Verhalten des Kindes, ob es Probleme beim Trinken, der Verdauung oder beim Schlafen gibt. Sie werden von uns zu Impffragen und zu Themen plötzlicher Kindstod, Unfallverhütung, Kariesprophylaxe, Umgang mit „Schreibabys“ beraten.
Ihr Kind bekommt noch die letzte Gabe Vitamin-K-Tropfen für die Blutgerinnung.

U4 – vierte Vorsorge

Die vierte Vorsorgeuntersuchung findet zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat statt (frühestens ab dem 2. Lebensmonat und spätestens bis zum 4 1/2 Lebensmonat).
Neben der körperlichen Untersuchung, prüfen wir die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen des Säuglings. Wir achten bei der Untersuchung, ob das Kind sein Köpfchen bereits halten kann, wenn es an beiden Händen hochgezogen wird, inwieweit das Kind Gegenstände verfolgt oder Personen nachschaut. Das Kind sollte in der Lage sein, den Blick nach der Stimme der Bezugsperson zu richten und einfache
„Dialoge“ führen zu können. Es soll vor Freude juchzen oder quietschen, Hand-Mund- und Hand-Hand-Kontakt soll aktiv vorhanden sein.

U5 - fünfte Vorsorge

Die fünfte Vorsorgeuntersuchung findet idealerweise zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 5. Lebensmonat und spätestens bis zum 8. Lebensmonat statt.
Auch hier überprüfen wir neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen die Beweglichkeit und Körperbeherrschung. Wir kontrollieren, ob sich das Kind in Bauchlage auf seine Arme abstützen kann und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Wir beobachten, ob Ihr Kind sein Köpfchen gut halten kann und mittlerweile in der Lage ist, gezielt nach Gegenständen zu greifen.

Auch bei der U5 achten wir, ob das Hör- und Sehvermögen regelrecht entwickelt ist.
Mithilfe eines Augenspiegels können wir jetzt feststellen, ob das Kind schielt.

Das Thema Kinderimpfungen steht auch bei der U5 weiterhin im Vordergrund.

U6 - sechste Vorsorge

Im Alter von einem Jahr erfolgt die U6. Diese planen wir zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 9. Lebensmonat und spätestens bis zum 14. Lebensmonat.
Wir untersuchen beim Kind allgemeine Körperfunktionen, die Beweglichkeit und Körperbeherrschung. Es wird von uns das Sehvermögen überprüft.

Wir beobachten, ob das Kind schon mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen oder sogar schon alleine stehen und sich dabei festhalten kann. Im Rahmen der Untersuchung betragen wir Sie über die sprachliche Entwicklung des Kindes und das allgemein Verhalten.
Wir erinnern Sie an die erforderlichen Auffrischungsimpfungen und beantworten Ihre Fragen zu Impfungen.

U7 - siebte Vorsorge

Im Alter von zwei Jahren findet die U7 statt, die Vorsorge planen wir mit Ihnen zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 20.
Lebensmonat und spätestens bis zum 27. Lebensmonat. Die allgemeine Untersuchung der Körperfunktionen ergänzen wir mit der Überprüfung der geistigen Entwicklung des Kindes. Wir besprechen wie sich die Sprache entwickelt, ob das Kind Zwei-Wort-Sätze bildet, bekannte Gegenstände benennen kann und einfache Aufforderungen versteht. Das Kleinkind sollte mindestens 10 Wörter sprechen können.

U7a - Vorsorge im Kindergartenalter

Die U7a planen wir mit Ihnen gemeinsam mit drei Jahren, idealerweise zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat. Bei der Untersuchung stehen einige Themen im Vordergrund, wie z.B. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.

U8

Diese Vorsorgeuntersuchung findet im Alter von vier Jahren statt, idealerweise ab dem 46. Lebensmonat bis zum 48. Lebensmonat.
Wir beurteilen die geistige Reife des Kindes und besprechen mit den Eltern sein soziales Verhalten. Bei der Entwicklungsverzögerungen des Kindes werden wir über mögliche therapeutische Fördermaßnahmen überlegen und anleiten. Bei allen Kindern wird der Blutdruck gemessen und ein apparativer Hörtest durchgeführt.

U9 - Vorsorge im letzten Kindergartenjahr

Im letzten Kindergartenjahr, mit etwa fünf Jahren führen wir die U9 Vorsorgeuntersuchung, idealerweise zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat durch. Die Untersuchung ist eigentlich auch die Umfangreichste und wir planen etwas mehr Zeit für Sie und Ihr Kind. Dabei wird der Blutdruck gemessen, Urin untersucht, das Hör- und Sehvermögen geprüft, die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet. Die Überprüfung der Körperhaltung, Fußstellung sowie die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei dieser Vorsorgeuntersuchung im Vordergrund. Wir beurteilen dabei das Sprachvermögen und Sozialverhalten des Kindes. Liegt beim Kind möglicherweise eine Entwicklungsverzögerung vor, suchen wir mit Ihnen gemeinsam die optimale Lösung für therapeutische Fördermaßnahmen. Wir informieren Sie, dass eine Auffrischungsimpfung vor der Einschulung anstehen wird. Wir sprechen mit Ihnen über ein gesundes Ernährungsverhalten und Bewegung.

U10 – Vorsorge im Grundschulalter

Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird von vielen Krankenkassen nach Anfrage angeboten.
U10 ist eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die im Alter von sieben bis acht Jahren stattfindt.
Schwerpunkte dieser Untersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS).

U11

Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird von vielen Krankenkassen nach Ihrer Anfrage angeboten.
Die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung findet im Alter von 9 bis 10 Jahren statt.
In diesem Alter ist es wichtig die Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und
Verhaltensstörungen zu beurteilen. Wir reden mit Ihnen und Ihrem Kind über
gesundheitsschädigendes Medienverhalten, die Bewegungs- und Sportförderung, sowie über den Umgang mit Suchtmitteln.

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