Jugendarbeitsschutz
Für minderjährige Beschäftigte ab 15 Jahren bis zu einem Alter von 18 Jahren sind die Arbeitsverhältnisse streng geregelt. Es ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor der Anstellung von einem Arzt untersucht worden sind.
Es muss zunächst vom Meldeamt den sogenannten Berechtigungsschein besorgt werden. Zusammen mit den Sorgeberechtigten füllen die Jugendliche den Vorbereitungsbogen aus, unterschreiben diesen zusammen mit den Sorgeberechtigten und bringen ihn mit zur Untersuchung.
Um den Impfstatus bestimmen zu können, sollte der Impfausweis ebenfalls vorlegt werden.
Die von uns ausgestellte Bescheinigung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss dem Arbeitgeber vorliegen
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